AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6de3707d-8b54-4151-8a54-87cc0513e723) · Abgerufen am 17.10.2026 17:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6079f6ca-86f8-463c-a142-a6fdb4feda8a/

Digitale Coaching- und Lernplattform ZAF

Notice-ID: 6079f6ca-86f8-463c-a142-a6fdb4feda8a · Procedure-ID: 8bc92e2b-ae44-4381-ab3c-a277f5106ce9

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Stammdaten

Auftraggeber
Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb ZAF/AMD, Hamburg
Veröffentlicht
25.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich begrenzte Lizenzierung und Nutzung einer web-basierten, responsiven (Selbst-)Coaching und Lernplattform. Die Progressive Web-App (PWA) soll Führungskräften zu den fünf Führungsperspektiven des FLBs ein strukturiertes, eigenverantwortliches Selbstcoaching ermöglichen und kollegiale Lern und Reflexionsformate anbieten. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren geschlossen werden. Der Höchstwert beträgt 150% des zu bezuschlagenden Auftragswertes.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).