AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/608e14ed-bf5b-4ba6-95f6-517b34307025/

EKO / Einbauen von Türen und Zargen 2. BA Vergabe-Nr. 312-4

Notice-ID: 608e14ed-bf5b-4ba6-95f6-517b34307025 · Procedure-ID: 608e14ed-bf5b-4ba6-95f6-517b34307025

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Stammdaten

Auftraggeber
EKO Evangelisches Krankenhaus Oberhausen, Oberhausen
Veröffentlicht
10.04.2026
Frist (Submission)
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand. Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Türen und Zargen.

Vertragslaufzeit

Periode
125 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Rheinland Düsseldorf, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).