23FEI70713 Strecke 3560, Monsheim-Eppelsheim; Dammsanierung km 16,2 bis km 21,5
DB InfraGO AG, Regionalbereich Südwest · Saarbrücken · Saarland
Beschreibung
Sanierung des durch Nagetiere beschädigten Bahndamms mittels FMIVerfahren
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Sanierung eines Bahndamms auf einer Länge von 5,3 km mittels FMIVerfahren zur Behebung von Nagetierschäden.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 18.02.2026 005 Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die Notwendigkeit der Randwegauffüllung mittels Korngemisch KG2 ersichtlich. Im Leistungsverzeichnis sind Lieferung und Einbau der KG2-Auffüllung jedoch nicht enthalten. 009 Im Abschnitt 3 (km 21,100–21,500) sollten Schienen und Schwellen ausgebaut, gelagert und nach dem FMI-Verfahren wieder eingebaut werden. Bei der Prüfung stellte die Bauüberwachung jedoch starken Verschleiß der Schienenzwischenplatten Zw 686a fest. 010 Auf Grund von kurzfristig fehlender Logistikgleise konnte ein Teil der vom AG bereitgestellten Bahnwagen nicht entladen werden und fehlte somit auf der Bereitstellungsfläche, sodass die benötigten Mengen fehlten und der Inbetriebnahmetermin gefährdet war. Durch den Einsatz vorhandenen Gleisschotters und kurzfristig beschaffter Fördertechnik konnten die Bahnwagen nachgeladen werden. 015 Eine Absturzsicherung für das Vorsignal war im HLV nicht enthalten, da die Notwendigkeit einer Absturzsicherung erst bei der LST-Abnahme offensichtlich wurde. 016 Bei der letzten Begehung vor der Inbetriebnahme stellte der ALV die Notwendigkeit von Kabelmerkbändern für die Kabel 922, ÜS2 und 500b fest, weshalb diese nachgeliefert und montiert werden mussten. aktuell
- 30.12.2025 002 -- Der Baubereich des genannten Sanierungsabschnitts wurde um den Abschnitt von km 15,950 bis km 16,200 erweitert. Die daraus resultierende Verlängerung um 250 m bedingt einen zusätzlichen Aufwand in der technischen Bearbeitung sowie in der Ausführung. Anlass für die Erweiterung war das unerwartete Auftreten von Dachsaktivitäten im genannten Streckenabschnitt, wodurch eine Anpassung des Sanierungsumfangs erforderlich wurde. // 003 -- Gemäß den vertraglichen Regelungen ist das vorhandene Bettungsmaterial nach dem Gleisrückbau aufzunehmen, zu verladen und auf die Zwischenlagerflächen des Auftragnehmers (AN) zu transportieren. Die Entsorgung des Bettungsmaterials obliegt dem Auftraggeber (AG) gemäß Baubeschreibung S24/69. Leistungen im Zusammenhang mit der Verladung auf Transportfahrzeuge des Auftraggebers sind nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten. // 004 -- Bei den Arbeiten im Bauabschnitt 3 wurden beidseitig des Bahndamms Schotterfänge festgestellt (bahnlinks km 21 , 1+95—21 ,3+00, bahnrechts km 21 , 1+65—21 ,3+00). Diese bestehen aus in die Dammschulter gerammten Doppel-T-Trägern mit bewehrten Betonplatten. Der Rückbau ist für das FMl-Verfahren erforderlich und zerstörungsfrei nicht möglich, sodass die Materialien zu entsorgen sind. Hinweise auf die Schotterfänge sind in den Vertragsunterlagen nicht enthalten; die Arbeiten stellen somit eine zusätzliche Leistung dar. // 007 -- Beim Ausbau des Altschotters im Bereich km 16,9+00—17,4+00 wurden erhebliche Mehrdicken sowie Schlackeauffüllungen unter und neben dem Gleis festgestellt. Die unregelmäßige Untergrundoberfläche und Vermischung von Schlacke, Schotter und Boden waren zuvor nicht erkundet. Die Schlacke wurde beim Ausbau separiert, beprobt und zur fachgerechten Entsorgung gelagert, um Behinderungen des FMl-Verfahrens zu vermeiden. // 008.1 -- Im Bauvertrag ist die Entsorgung von Boden und Steinen bis einschließlich Klasse BM-F3 (EBV) geregelt. Die Beprobung ergab, dass Haufwerk 08 als Boden >BM-F3 / TOC / 170504 einzustufen ist (siehe Abfalldeklaration vom 03.09.2024). Da diese Entsorgung im Vertrag nicht vorgesehen ist, ist eine Anpassung des Entsorgungsweges gemäß den gesetzlichen Vorgaben erforderlich. // 008.2 -- Die Beprobung ergab, dass Haufwerk 11 als Boden >BM-F3 / Kupfer / 170504 einzustufen ist. Da diese Entsorgung im Bauvertrag nicht enthalten ist, ist der Entsorgungsweg gemäß den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. // 008.3 -- Die Beprobung ergab, dass Haufwerk 22 als Boden DK 0 / >BM-F3 / Sulfat / 170504 einzustufen ist. Da diese Entsorgung im Bauvertrag nicht vorgesehen ist, ist der Entsorgungsweg gemäß den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. // 008.4 -- Die Beprobung ergab, dass Haufwerk 33 als Boden DK I / >BM-F3 / Quecksilber / 170503* einzustufen ist. Da diese Entsorgung im Bauvertrag nicht enthalten ist, ist der Entsorgungsweg gemäß den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. //
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