AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DGUV RIM Magdeburg (8 Lose: Sachsen-Anhalt Nord-Ost-Süd-West, Thüringen Ost-Nord-Mitte-Südwest)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Frist (Submission)
- 29.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Sicherheitsüberprüfung
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — AA Sachsen-Anhalt Nord
- Erfüllungsort
- Magdeburg
Los 2 — AA Sachsen-Anhalt Ost
- Erfüllungsort
- Dessau-Roßlau
Los 3 — AA Sachsen-Anhalt Süd
- Erfüllungsort
- Halle
Los 4 — AA Sachsen-Anhalt West
- Erfüllungsort
- Halberstadt
Los 5 — AA Thüringen Ost
- Erfüllungsort
- Gera
Los 6 — AA Thüringen Nord
- Erfüllungsort
- Nordhausen
Los 7 — AA Thüringen Mitte
- Erfüllungsort
- Erfurt
Los 8 — AA Thüringen Südwest
- Erfüllungsort
- Suhl
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 73 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).