AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR4LNUA/documents) · Abgerufen am 02.11.2026 23:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/618b6695-d3e5-4ae1-a28d-a714d530aa08/

Ausschreibung der Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Greven

Notice-ID: 618b6695-d3e5-4ae1-a28d-a714d530aa08 · Procedure-ID: 20906992-e559-4fef-9624-58cc81514fd9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Greven, Greven
Veröffentlicht
03.10.2026
Frist (Submission)
11.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30120000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Schulen der Stadt Greven sollen mit leistungsfähigen Multifunktionssystemen und Druckern sowie der für den Betrieb notwendigen Software für die Bearbeitung von S/W- und farbigen Aufträgen ausgestattet werden. Eine Anbindung fast aller Geräte an die jeweiligen Netze ist vorgesehen. Alle Systeme sollen im Rahmen eines Gesamtvertrags einschließlich Service und der erforderlichen Materialversorgung betrieben werden. Der Zuschlag wird unter Abwägung aller Faktoren auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In Rangfolge der Gewichtung werden berücksichtigt: - Kosten gemäß Preisblatt, Anlage 1 80% - Qualität gemäß Kriterienliste, Anlage 2 20% Gewertet wird gemäß folgender Berechnungsmethode: Bei den monetären Kriterien wird der Wert zum Wert des preisgünstigsten Angebots ins Verhältnis gesetzt und mit der o. g. Gewichtung multipliziert (günstigster Angebotspreis / Angebotspreis x Preisgewichtung). Bei den Qualitätskriterien ergeben sich Wertungspunkte durch Multiplikation der Kriterienpunkte mit der Wichtigkeit des Kriteriums. Die Wertungspunkte werden für jede Qualitätsgruppe aufaddiert, zum maximal erreichten Wert ins Verhältnis gesetzt und mit der o.g. Gewichtung multipliziert (Wertungspunktwert / bester Wertungspunktwert x Qualitätsgewichtung). Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält damit 80 Punkte, das Angebot mit den meisten Wertungspunkten in der Qualität 20 Punkte. Den anderen Angeboten werden jeweils weniger Punkte zugerechnet. Am Ende gewinnt das Angebot, dessen Gesamtpaket die höchste Punktzahl erreicht. Maximal können 100 Punkte erreicht werden für den Fall, dass das kostengünstigste Angebot auch die meisten Wertungspunkte in der Qualität erreicht. Dieser Bieter muss die Lauffähigkeit und die geforderte Integrationsfähigkeit seiner Systeme und der angebotenen Software in der Netzwerkumgebung der Stadt Greven vor Auftragserteilung nachweisen. Hierfür stellt der Bieter der Stadt Greven vor dem geplanten Installationszeitraum unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung jeweils ein System jedes angebotenen Typs in der von der Stadt Greven gewünschten Konfiguration und die anwendungsnahe Software betriebsbereit für 2 Wochen zu Testzwecken zur Verfügung. Der Bieter übernimmt die Installation der Systeme und der Software in Absprache mit der IT-Abteilung der Auftraggeberin und stellt den notwendigen Support für die Dauer der Teststellung sicher. Die Musterung der Systeme und der Software erfolgt durch die Mitarbeiter der Stadt Greven. Es werden die Einhaltung der Mindestkriterien, die vom Bieter zugesicherten Eigenschaften, gattungstypische Gerätemerkmale und in erster Linie die Integration in die Systemumgebung und Abläufe der Stadt Greven geprüft. Erfüllen die Systeme alle Anforderungen, ist dieser Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 58 VgV, Absatz 1 für den Zuschlag vorgesehen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter mit der nächstbesten Punktzahl zur Teststellung aufgefordert. Für diese Teststellung gelten die vorstehend beschriebenen Bedingungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
30.03.2032
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).