Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie 5 Lose

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der der Marktgemeinden Baudenbach und Uehlfeld sowie der Gemeinden Diespeck, Gutenstetten und Münchsteinach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmode

Marktgemeinde Baudenbach als federführende Kommune · Baudenbach · Bayern

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Branche „Telekommunikation" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Die Marktgemeinden Baudenbach und Uehlfeld sowie die Gemeinden Diespeck, Gutenstetten und Münchsteinach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunterneh-men Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die fünf vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist der Markt Baudenbach (Zuwendungsempfänger), welcher per Aufgabenübertragung in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Der Markt Baudenbach hat dazu - als federführende Kommune - im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber beabsichtigt der Markt Baudenbach, als federführende Kommune, eine Kofinanzierung nach der nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitaus-baus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - Kof-GibitR 2.0) zu beantragen. Der Markt Baudenbach tritt daher vorliegend als federführende Kommune und daher als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Verfahren durch. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höh

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KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für Telekommunikationsdienstleistungen (CPV 64210000) durch die Marktgemeinde Baudenbach.

Bewerber können sich auf einzelne Lose oder ein Gesamtangebot bewerben. Die genauen Eignungsnachweise sind in Anlage 1 zu finden und müssen zwingend angegeben werden.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM527/documents) genügen müssen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 586 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.420.999 €
Median 4.479.058 €
Oberes Quartil 16.023.976 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Marktgemeinde Baudenbach als federführende Kommune
Standort Baudenbach, Bayern
Veröffentlicht 12.01.2026
CPV-Code 64210000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Lose 5 (max. 5 pro Bieter)
Erfüllungsort Markt Baudenbach
Laufzeit 84 Monate

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 129 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 22.706 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.006 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Marktgemeinde Baudenbach als federführende Kommune. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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