AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/62ad342f-c872-4fab-84fa-5a5e3c7e78dd/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Gasmessgeräten des Herstellers Dräger sowie kompatiblen Sensoren, Gasen und Kleinteilen

Notice-ID: 62ad342f-c872-4fab-84fa-5a5e3c7e78dd · Procedure-ID: 8ddfd60a-1ea7-410f-97b7-807120a5e269

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-, Hamburg
Veröffentlicht
21.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38552000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
314.155 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Gasmessgeräten des Herstellers Dräger sowie kompatiblen Sensoren, Gasen und Kleinteilen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
21.08.2025
Zuschlagsentscheidung
21.08.2025
Angebotsspanne
81.026 – 81.026 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).