AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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RKH Krankenhaus Mühlacker - Umbau Endoskopie - SiGeKo Leistung

Notice-ID: 6390b8f6-fbcf-4dae-823b-4038e7dce6f8 · Procedure-ID: 081c74ff-7ac6-41be-aff0-6227870b2db6

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Stammdaten

Auftraggeber
RKH Krankenhaus Mühlacker, Mühlacker
Veröffentlicht
03.07.2024
Frist (Submission)
02.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsbild SiGeKo: Koordinierung und Überwachung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der Ausführung der Arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätigen Unternehmen. insbesondere durch - Optional: Anpassung der Vorankündigung und Erstellung einer Bauordnung - Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen. - Einholung von Gefährdungsbeurteilungen, Demontage- und Montageanweisungen, jeweils mit Plausibilitätskontrolle, der Ersthelfernachweise, der Unterweisungsnachweise der auf der Baustelle eingesetzten Personen, sowie der erforderlichen Beauftragungen und Schulungszertifikaten bei den ausführenden Firmen. - Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Bauherrn. - Fortführen und Abschließen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung von späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen. Übergabe der Unterlagen in 3-facher Ausfertigung, sowie in digital bearbeitbarer Form an die RKH. - Koordinierung und Überwachung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, welche aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes resultieren. Insbesondere Umsetzung der TOP-Regel, d.h. technische Maßnahmen, wie kollektive Absturzsicherung vor Einsatz von PSAgA. - Einweisung und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern inkl. Beratung bei der Planung von Baustelleneinrichtungen (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte). Die Einweisung der Firmen erfolgt gemäß den Vorgaben des Fachbereichs Arbeitssicherheit der RKH. (Baustellenordnung mittels Einweisungsformular). - Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. - Organisieren und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen. Die Häufigkeit richtet sich nach der Notwendigkeit, den Gefahren und nach dem Fortgang der Arbeiten. In der Regel sind 2 Begehung die Woche vorzusehen. Bei gleichbleibenden Tätigkeiten und Gefährdungen auf der Baustelle kann das Beg ehungsintervall auf bis zu 7-10 Tage erweitert werden. Dabei besteht in den Baubesprechungen Anwesenheitspflicht beim Punkt 1 -Arbeitssicherheit, um die Baustelle zu koordinieren. Weiterhin sind Arbeitsmittel und Maschinen stichprobenartig auf deren Zulässigkeit und Eignung sowie durchgeführte Prüfungen zu kontrollieren. Begehungen sind grundsätzlich mit den beteiligten Polieren und/oder den Bauleitern durchzuführen. - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsgefahren sowie das Ausüben des Weisungsrechtes bei Gefahr im Verzug gegenüber den Auftragnehmern zur Abstellung von Gefährdungen für Leben und Gesundheit der ausführenden Personen. - Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Auftragnehmer entsprechend den Montage- und Demontageanweisungen. - Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans. - Überprüfung der erforderlichen Absperrmaßnahmen vor Aufnahme der Arbeiten und vor der Wiederfreigabe der Flächen an die Nutzer auf Verkehrssicherheit (keine Gefahren aus Bauarbeiten mehr). - Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).