AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Königsbrücker Straße (Süd) zwischen Albertplatz und Stauffenbergallee; Los 12 GUW 31, Eschenstraße - Elt. -Ausrüstung GUW
Stammdaten
- Auftraggeber
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Frist (Submission)
- 18.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45315500 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Elektro-Ausrüstung für ein Gleichrichterunterwerk (GUW) mit dem Leistungsumfang: - Baustromanschluss - luftisolierte Mittelspannungs-Schaltanlage 20 kV, 6 Felder (2 Einspeisungen, Übergabe, Messung, 2 Trafo-Abgänge) - Eigenbedarfs-Transformator 40 kVA - Gleichstrom-Schaltanlage 750 V DC, 7 Felder (Gleichrichter, 4 Strecken, Streckenersatz, Rückleiter) - Steuerung/ Betriebsüberwachung - Herstellung der 2-seitigen Streckenspeisung zu angrenzendem GUW - Eigenbedarfs-Schaltanlage 230/400 V AC und 110 V DC - Gebäude-Elektroinstallation 230/400 V AC - Erdungsanlage Vom Auftragnehmer sind ohne gesonderte Vergütung zusätzlich zum Angebot folgende Unterlagen mit abzugeben: - schriftliche Erläuterung des vorgesehenen Montageablaufes (ggf. Skizze) einschließlich von Gerätebeschreibungen mit technischen Daten, Typenbezeichnungen und Maßzeichnungen - Angabe über Personal- und Geräteeinsatz, den Lieferzeiten sowie der Montagezeit einschließlich Inbetriebnahme und Probebetrieb - Referenzliste
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.02.2027
- Ende
- 11.04.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 38 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.