AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6564ceab-900a-4419-bf03-16f1af949421/

Kelsterbach -Verkehrsberuhigung Rüsselsheimer Straße

Notice-ID: 6564ceab-900a-4419-bf03-16f1af949421 · Procedure-ID: 9288562f-ac9d-4d9c-9d1a-800b8668d2ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau, für die Stadt Kelsterbach, Groß-Gerau
Veröffentlicht
30.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Fachplaner-Leistungen der Verkehrsanlagen-Planung für das Projekt "Verkehrsberuhigung Rüsselsheimer Straße". Gegenstand dieser Vergabe sind die Fachplaner-Leistungen der Verkehrsanlagen-Planung gemäß §§ 45 ff. HOAI nebst Örtlicher Bauüberwachung (als Besondere Leistung) für das o.g. Projekt, für welches auch öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in 2 Projektstufen (Stufe 1: LPH 1-4, Stufe 2 (optional): LPH 5-9 nebst Örtlicher Bauüberwachung). Erfolgt nach Abschluss der 1. Projektstufe keine weitere Beauftragung, kann der Auftragnehmer hieraus keinen Anspruch geltend machen.

Vertragslaufzeit

Periode
9 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).