AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fef44a418-5b82f79842e34398) · Abgerufen am 17.09.2026 02:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/66b27afe-6c03-404d-a4ca-d4e50ddbf3e9/

Durchführung eines 3-jähringen Rahmenvertrags zum Dienstfahrradleasing, den damit verbundenen Abwicklungsprozess und Dienstleistungen für die Beschäftigten des Wetteraukreises

Notice-ID: 66b27afe-6c03-404d-a4ca-d4e50ddbf3e9 · Procedure-ID: 296fb116-761b-42a9-ab96-372b5ee9cafa

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle, Friedberg
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
01.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
504.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung eines 3-jähringen Rahmenvertrags (2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr sind möglich) zum Dienstfahrradleasing, den damit verbundenen Abwicklungsprozess und Dienstleistungen für die Beschäftigten des Wetteraukreises

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
157 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).