AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURM7R1/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 23:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/66cffcb5-c9e6-41e2-8bca-637c5dd1515d/

Personen- und Lastenaufzüge

Notice-ID: 66cffcb5-c9e6-41e2-8bca-637c5dd1515d · Procedure-ID: 9229fdeb-4e26-45fb-a6d7-1c6454477228

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Stammdaten

Auftraggeber
Sprinkenhof GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
15.08.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212322 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Spiel- und Veranstaltungsstätte Kampnagel soll modernisiert und erweitert werden. Derzeit sind bereits zwei Gebäudekörper vorhanden, die Hallen haben bis zu zwei Obergeschossen sowie die Verwaltung mit bis zu 5 Obergeschossen. Die K7 ist als Neubau oberhalb der Hallen geplant. Beide Gebäude sollen über 2 Personen- und 2 Lastenaufzüge verbunden werden. Neben der Verwaltung entsteht die Residenz, ein freistehendes aufgeständertes Gebäude mit 6 Obergeschossen. Zur Erschließung der Residenz und der Verwaltung entsteht zwischen den Gebäuden ein Personenaufzug.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.10.2026
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).