AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/68192a2e-cf23-436e-9e61-5a2ff4d8e77c/

Contract-Lifecycle-Management-Software (CLMS) für den Einkauf

Notice-ID: 68192a2e-cf23-436e-9e61-5a2ff4d8e77c · Procedure-ID: 34572ea3-ef30-42e7-8b4b-248abe79d80e

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Stammdaten

Auftraggeber
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe
Veröffentlicht
28.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Beschaffung einer modernen, KI-gestützten Contract-Lifecycle-Management-Software (CLMS) für den Einkauf. Die Lösung soll den gesamten Lebenszyklus von Verträgen - von der Erstellung über die Verhandlung bis zur Archivierung - digital und zentral abbilden. Erwartet werden Integrationen zu bestehenden Systemen, eine modulare, skalierbare Architektur sowie umfangreiche Automatisierungs- und Analysefunktionen (u.a. KI-gestützte Vertragsanalyse, Obligation Management, Dashboarding). Die Software muss höchste Anforderungen an Sicherheit und Compliance (z.B. ISO 27001, DSGVO), Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit erfüllen. Die Bereitstellung soll als SaaS-Modell erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).