AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E22237452) · Abgerufen am 03.08.2026 07:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/689d43a2-0b92-410f-bf41-d8246287905d/

Technische Betriebsführung für die kommunalen Gebäude und Anlagen der saarländischen Gemeinde Tholey

Notice-ID: 689d43a2-0b92-410f-bf41-d8246287905d · Procedure-ID: 0aec0e2b-6cf7-43d5-84d1-3b2a4f54b2d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Tholey, Tholey
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79993000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der öffentliche Auftraggeber betreibt in seiner Verantwortung eine Vielzahl kommunaler Gebäude und Anlagen, deren sichere, effiziente und rechtskonforme technische Betriebsführung im öffentlichen Interesse liegt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schreibt der öffentliche Auftraggeber die Dienstleistungen der Technischen Betriebsführung aus, um die Verfügbarkeit, Betriebssicherheit, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit der technischen Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sicherzustellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).