Projekt Geestebereich - Genehmigungsplanung
Freie Hansestadt Bremen (Land), Sonstiges Sondervermögen Fischereihafen, vertr.d.d. bremenports Beteiligung GmbH, diese vertr.d.d. bremenports GmbH & Co. KG, diese vertr.d.d. Geschäftsführung · Bremerhaven · Bremen
Beschreibung
Für den Bereich des Geestevorhafens ist die Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen erforderlich. Das Gebiet liegt vollständig Stadtgebiet von Bremerhaven und damit planungsrechtlichen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bremerhaven. Die planungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Umsetzung dieses Vorhabens sind im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zu schaffen. Die hierfür zuständige Behörde ist (Stand 12.2023) die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Wasserbehörde). Amtssprache ist deutsch, alle im Rahmen des Zulassungsverfahrens anzufertigenden Unterlagen und alle Planungsgespräche sind in deutscher Sprache zu verfassen bzw. in deutscher Sprache zu führen. Für das Vorhaben wurde seitens der bremenports im März 2023 eine Unterlage zum Scopingtermin angefertigt, in dessen Rahmen das Vorhaben vorgestellt und Vorschläge zu den durchzuführenden Untersuchungen und der Strukturierung der Antragsunterlagen gemacht wurden. Nach erfolgter Beteiligung der Fachbehörden und Verbänden legte die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im September 2023 eine Mitteilung über die allgemein erforderlichen Antragsunterlagen sowie eine Unterrichtung gemäß § 16 UVPG über Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vor. Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorbereitung und Erstellung der benötigten Unterlagen/Konzepte/Planungen im Zusammenarbeit mit der bremenports.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen zur Ertüchtigung von Hochwasserschutzeinrichtungen im Geestevorhafen Bremerhaven.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Unter BI Medien sind nähere Informationen zum Inhalt und Umfang der Vergabe, sowie das Formular "Teilnahmeantrag (2024-047)" für diesen Wettbewerb abzurufen. Dieses Formular beschreibt die für den Teilnahmeantrag, insbesondere für die Darstellung der Referenzen zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Formular "Teilnahmeantrag (2024-047)" ist mit den übrigen Teilnahmeunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Der Abruf ist barrierefrei über https://abruf.bi-medien.de/D453780908 möglich. 2. Die Angebotsphase wird in mehreren Gesprächen (=Angebotsrunden) mit den späteren Bietern geführt werden. Die Dauer dieser Angebotsrunden wird nach Bedarf von der Auftraggeberin festgelegt. Zu Beginn der Angebotsphase wird die Dauer der ersten Angebotsrunde kommuniziert werden. Nach Abschluss und Auswertung einer Angebotsrunde wird die Dauer der nächsten Angebotsrunde bekannt gegeben werden. Ebenso ob einzelne spätere Bieter gemäß der Leistungsbeschreibung möglicherweise ausscheiden müssen. Nähere Informationen hierzu werden den späteren Bietern in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbes mitgeteilt. 3. Je nach konkretem Vorliegen der Bieterangebote, kann es auch nur eine Angebotsrunde geben. Die Auftraggeberin behält es sich ausdrücklich vor, auch bei nur einem zuschlagsfähigen Angebot in der ersten Runde den Zuschlag zu erteilen. Es wird daher dringend von "taktischen" Angeboten abgeraten. 4. Es dürfen jederzeit Fragen gestellt werden. Es wird hierbei, wie folgt vorgegangen: Fragen und Antworten von allgemeiner Bedeutung werden für alle jetzigen Bewerber und späteren Bieter gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Fragen und Antworten zur individuellen Lösung eines einzelnen jetzigen Bewerbers oder späteren Bieters werden nicht den anderen Bewerbern oder Bietern zur Kenntnis gegeben, um das individuelle Geschäftsgeheimnis zu wahren. Es wird darauf hingewiesen, dass von Fragenkatalogen oder umfassenden Verständnisfragen in den letzten 6 Tagen vor Ablauf einer jeweiligen Angebotsrunde abzusehen ist, damit alle Bewerber oder Bieter gleichberechtigt hinsichtlich Ihrer Chance und Risiken sind. Die Auftraggeberin ist hier dem Transparenz- und Gleichberechtigungsgebot aus § 97 GWB verpflichtet und wird derartige späte umfassende Fragen oder Fragenkataloge dann nicht vor Fristablauf beantworten, sondern diese erst in einer ggf. nächsten Angebotsrunde vorab beantworten. Sollte dies im Teilnahmewettbewerb zum Ende hin passieren, erhalten die verbleibenden Bieter- oder Bietergemeinschaften die notwendigen Antworten spätestens mit Beginn der ersten Angebotsrunde.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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