AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/68bd60eb-faaf-4cac-ab4a-c31813d193e0/

Wolfsmonitoring 2026 (Lose 1 bis 6)

Notice-ID: 68bd60eb-faaf-4cac-ab4a-c31813d193e0 · Procedure-ID: 9ff40517-dc88-4afe-b6e9-b9d22fa58a0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Potsdam OT Groß Glienicke
Veröffentlicht
19.03.2026
Frist (Submission)
21.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
105.378 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur Ermittlung territorialer Vorkommen als Basis für rechtssichere Entnahmen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring. Der Wolf ist eine geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung umfasst Teilbereiche Brandenburgs

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
7 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).