AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 06:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/692fa9a9-e06e-425d-a2a5-974b3a118467/

Gebäude- und Inventarversicherung für die Gemeinde Senden

Notice-ID: 692fa9a9-e06e-425d-a2a5-974b3a118467 · Procedure-ID: d33f9842-d84c-48d3-bff0-528a40450386

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Senden, Senden
Veröffentlicht
11.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zuschlagswert
240.341 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert EUR 207.665.617,70 und für Inventar-Neuwert EUR 16.904.637,88. Die versicherten Gefahren sind in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung zusätzlich Einbruchdiebstahl/ Vandalismus. Zudem sind einige Objekte gegen Glasbruch versichert. Ferner sind Elementarschäden für Hochwasser / Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung/ Erdrutsch und Schneedruck/ Lawinen eingeschlossen. Angebote sind ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt in Höhe von EUR 2.000 (max. EUR 20.000) pro Schaden einzureichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.01.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Provinzial Versicherung AG
Vertragsabschluss
02.12.2024
Zuschlagsentscheidung
07.11.2024
Angebotsspanne
240.341 – 394.005 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).