AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/69ba8e99-e3ff-4520-9824-1168e3d9ca3e) · Abgerufen am 01.08.2026 18:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/69ba8e99-e3ff-4520-9824-1168e3d9ca3e/

Gebäudeautomation - Neubau Haut- und Augenklinik

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
04.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45317000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.043.971 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (abgekürzt UKD) errichtet auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität (HHU) den Neubau eines Klinikgebäudes zur Aufnahme der Haut- und Augenklinik. Weiterhin werden in dem neuen Gebäude eine Klinik für Knochenmarktransplantationen (stationär und ambulant) sowie eine geriatrische Abteilung untergebracht. Der 5-geschossige Neubau in Stahlbetonbauweise mit einem Untergeschoss und Technikgeschoss hat oberirdisch keinen Anschluss an angrenzende Gebäude. Unterirdisch wird das Bauwerk an die automatische Warentransportanlage (AWT) sowie an diverse Medien über Kanäle angeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.11.2024
Ende
26.10.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
WISAG Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
02.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).