Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, aber ohne Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) sowie weitere Leistungen
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH · Bad Lippspringe · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung mit dem Leistungsbild Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2021 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, aber ohne Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik), Leistungsphasen 1-7, unter Einbezug der DIN 18599 erfolgen. Erforderlich werden dabei insbesondere die weiteren Leistungen (diese bilden einen Bestandteil der Ausgangsbeauftragung und werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) aufgeführt): - Gebäudesimulation, Förderabgleich, Energiekennwerte, Erstellung eines energetischen Konzepts - Wärmebrückenanalyse, Detailentwicklung, Qualitätssicherung - Energetische Baubegleitung, Blower-Door-Tests, Thermografie - Erstellung Energieausweis, Fördernachweise, Abschlussbericht - GEG-Nachweise, CO2-Einsparung/Senkung des Primärenergiebedarfs gem. Vorgaben des EFRE-Zuwendungsbescheids, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist - Wärmebrückenbewertung und Ausführungsdetails Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 6 - Stufe 3: Leist
Vollständige Beschreibung (2.621 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Fachplanung Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung) für die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit einem vorläufigen Bauleistungswert von 8,62 Mio. EUR netto.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens durch. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterien: Die eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 01.07.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 01.07.2025 Abschnitt 5.1.10 Zuschlagskriterien Im Kriterium "Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt" wurde der Bulletpoint "Reaktionszeit bei Konflikten" gestrichen. Nunmehr heißt es: Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen. aktuell
- Frist 01.07.2025 A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. B. Abschnitt 5.1.9 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität Statt: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. C. Abschnitt 5.1.9 - Eintragung in das Handelsregister Statt: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Heißt es nunmehr: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. D. Abschnitt 5.1.10 - Zuschlagskriterien Statt: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Heißt es nunmehr: Bezeichnung: Reaktionszeit und Verfügbarkeit Die Wertungspunkte für das Kriterium "Reaktionszeit und Verfügbarkeit" werden in folgender Weise ermittelt: Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 150 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) in zwischen 2 und 5 ab Mitteilung - 100 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte Es soll von dem Bieter/Bietergemeinschaft im Angebot dargelegt werden, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.
- Frist 01.07.2025 Beschreibung: Abschnitt 5.1.10 Zuschlagskriterien Im Kriterium "Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt" wurde der Bulletpoint "Reaktionszeit bei Konflikten" gestrichen. Nunmehr heißt es: Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
-
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.