AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KAW Northeim - Neubau Betriebshof - Geländevorbereitung Entwässerungskanal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Northeim, Northeim
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Frist (Submission)
- 15.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Vorbereitende Maßnahmen im Zuge einer Baufeldfreimachung: - Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung - Aufgrund der Bodenverhältnisse und des Gefälles des anstehenden Geländes (etwa 3 m Differenz), sind umfangreiche Erdarbeiten (Aushub, Verbesserung und Einbau) durchzuführen, um ein einheitliches Geländeniveau herzustellen - Auf der Westseite ist auf einem Teilabschnitt, aufgrund der naheliegenden Flurstücksgrenze, eine Winkelstützwand, einschl. Drainage, zur Abfangung des Geländes herzustellen - Auf der Ost- und teilweise Südseite ist eine Winkelstützwand, einschl. Drainage, zur Abfangung des Geländeauftrages herzustellen - Herstellung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation, einschl. Vorstreckung der Anschlussleitungen für spätere Regenfallrohre und Oberflächenentwässerung, einschl. Anschluss an die öffentliche Kanalisation bzw. Vorflut - Herstellung von Straßenabläufen an der Winkelstützwand auf der Westseite - Einbau bauzeitliche Drainage im Bereich der späteren Kastenrinnen für Entwässerung der Schottertragschicht - Herstellung von Leerrohr- und Kabeltrassen, einschließlich Kabelschächten - Herstellung einer Regenrückhaltung, einschl. Sedimantationsanlage - Herstellung von Trink- und Löschwasserleitungen - Angleichung des Geländes auf der Nordseite auf dem Nachbargrundstück
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.06.2025
- Ende
- 10.07.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.