AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6a8440e7-c2a7-4cac-8a0f-41d85612dc20/

Arbeitnehmerüberlassung Pflege

Notice-ID: 6a8440e7-c2a7-4cac-8a0f-41d85612dc20 · Procedure-ID: 05935ad5-e357-4d09-a494-41425c0e9e82

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Stammdaten

Auftraggeber
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz
Veröffentlicht
18.10.2024
Frist (Submission)
19.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Geschätzter Wert
3.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR (im Folgenden "Universitätsmedizin") beabsichtigt Personaldienstleistungen einzukaufen, um eine zuverlässige Versorgung anlässlich individueller, zeitlich befristeter Personalengpässe mit qualifizierten, flexiblen und engagierten externen Unterstützungskräften in den unterschiedlichen Bereichen zu sichern. Bezugsberechtigt sind neben der Universitätsmedizin zusätzlich die verbundenen Unternehmen (MVZ, DRZ, Krebsregister) sowie deren verbundenen Unternehmen

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).