AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6acd7681-1af5-42c3-9416-225bd2875996/

Beschaffung von Mietlizenzen für eine Event Streaming Plattform

Notice-ID: 6acd7681-1af5-42c3-9416-225bd2875996 · Procedure-ID: b84a67d5-6a29-440f-90f7-3122af5ef06d

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
31.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Lizenzen für den Aufbau einer Event Streaming Plattform in der Hybrid Cloud der Deutschen Bundesbank (BBk). Die Lösung soll in der Public Cloud der BBk auf Basis von Microsoft Azure und in der Private Cloud der BBk (eigenes Rechenzentrum) aufgebaut und betrieben werden. Die Lösung zeichnet sich unter anderem durch die Synchronisation ausgewählter Topics aus, die es ermöglicht den Zugriff auf die Event Streaming Plattform auch bei einer auf die Hybrid Cloud verteilten IT-Landschaft immer lokal innerhalb der eigenen Cloud-Umgebung umzusetzen. Die eingesetzte Lösung muss zwecks Kompatibilität und Reduzierung der Vendor Lock-In Risiken auf den offenen Standard Apache Kafka basieren.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).