AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6adbd5fb-cfbf-48b7-a271-645593dd27cb/

Selbständig in Hamburg

Notice-ID: 6adbd5fb-cfbf-48b7-a271-645593dd27cb · Procedure-ID: 5bafc6ee-5f3f-46e0-b934-24e7d76237d0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), Hamburg
Veröffentlicht
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79411100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
875.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Entwicklung eines Konzepts zur Umsetzung und zum Betrieb der Onlineplattform „Selbständig in Hamburg“, inklusive der Darstellung einer inhaltlichen und funktionalen Struktur für die Zielgruppe. Etablierung eines ergänzenden Beratungsangebotes für gewerbliche Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die sich nicht mehr in der Gründungsphase (Zuständigkeit gründungsspezifische Beratung: Hamburger Existenzgründungsinitiative „hei.“) befinden sowie dessen Integration in- und die Verzahnung mit bestehenden Unterstützungsstrukturen der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere das der Hamburger Existenzgründungs-Initiative „hei.“. Die relevanten Stakeholder sind angemessen in den Prozess einzubeziehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).