AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 09:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b29de9d-78ce-45ee-b252-9d3db9d1623e/

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Trechtingshausen, Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung

Notice-ID: 6b29de9d-78ce-45ee-b252-9d3db9d1623e · Procedure-ID: 877d2d62-d30c-489c-a2e1-bffe95f2b9cb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Bingen
Veröffentlicht
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Trechtingshausen, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr am Standort langfristig zu sichern. Der Neubau soll auf dem Grundstück Bahnhofstraße 1 errichtet werden. Dieses setzt sich aus den Flurstücken 864/301 (ca. 518 m²) und 865/314 (ca. 523 m²) zusammen, mit einer Gesamtfläche von etwa 1.041 m². Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie (ca. 17 m Abstand). Die grundsätzliche Bebaubarkeit wurde im Vorfeld geprüft; standortbedingte Anforderungen aufgrund der Nähe zur Bahntrasse sind bei der weiteren Planung angemessen zu berücksichtigen. Das auf dem Grundstück ehemals befindliche Wohngebäude, das durch einen Brand schwer beschädigt wurde, wurde im März/April 2021 vollständig bis zur Unterkante der Bodenplatte zurückgebaut. Der gewölbte Bruchsteinkeller zur Bahnhofstraße hin wurde erhalten und soll im Rahmen des Neubaus baulich integriert und in das architektonische Gesamtkonzept eingebunden werden. Das Gelände ist durch diesen Keller sowie eine bestehende Stützwand zur südwestlich gelegenen Erschließungsstraße hin gefasst. Das Grundstück liegt innerhalb des festgesetzten Hochwasserbereichs des Rheins. Dementsprechend sind im Rahmen der Planung geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorzusehen. Dies betrifft insbesondere die Höhenlage des Gebäudes, die bauliche Ausführung von Zugängen sowie technische und konstruktive Schutzvorkehrungen. Unmittelbar angrenzend befindet sich eine repräsentative, späthistoristische Bruchsteinvilla, die als Einzeldenkmal im Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Landkreises Mainz-Bingen geführt wird. Die Belange des Denkmalschutzes sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; das zuständige Denkmalamt ist im Rahmen der Baugenehmigung zu beteiligen. Das geplante Raumprogramm für das neue Feuerwehrgerätehaus umfasst folgende Funktionsbereiche: - Eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen (davon zwei für Einsatzfahrzeuge und einer für ein Mehrzweckboot) - Umkleidebereiche mit Schwarz-Weiß-Trennung für insgesamt 20 aktive Feuerwehrangehörige (davon drei Frauen) - Schulungsraum für bis zu 20 Personen - Nebenräume: Sanitäranlagen, Trockenraum für Einsatzkleidung, Werkstatt, Lagerflächen, Jugendraum sowie ein Büro für den Wehrleiter Die architektonische Umsetzung soll sich durch eine funktionale, wirtschaftliche und ortsverträgliche Bauweise auszeichnen, die den Anforderungen an einen modernen Feuerwehrstandort ebenso gerecht wird wie den geltenden Vorgaben zum Hochwasserschutz, Denkmalschutz und zur Ortsbildverträglichkeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).