AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6b7274a3-5aa3-4727-bfc8-9001b9675ce4/

Lieferung von Lizenzen für HPE Intelligent Management Center (IMC) und Integration von Switchen in vorhandenes System für die Helios Kliniken GmbH

Notice-ID: 6b7274a3-5aa3-4727-bfc8-9001b9675ce4 · Procedure-ID: c0fda353-a9c6-4194-a81f-4af4b4b35e06

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Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
25.07.2024
Frist (Submission)
30.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72511000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH schreibt im Rahmen dieses Verfahrens die Lieferung von 4.000 Lizenzen für HPE Intelligent Management Center (IMC) und Integration von LAN- und WAN-Komponenten in das vorhandene HPE Intelligent Management für die Standorte der Helios und der VAMED Kliniken in Deutschland Center aus. Ziel ist ein einheitliches zentrales Management für alle Kliniken bereitzustellen. Das Verfahren schließt die Beschaffung der Lizenzen nach dem entsprechenden Leistungskatalog und die Integration der vorhandenen LAN- und WAN-Komponenten in den Kliniken in das HPE Intelligent Management Center mit ein. Es wird ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).