AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 19:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6bc4e54b-e075-45ae-a3c4-445e7cfc7866/

Vergabe von Planungsleistungen für Architekten „Sanierung und Umbau des Rathauses“ in Bad Wurzach

Notice-ID: 6bc4e54b-e075-45ae-a3c4-445e7cfc7866 · Procedure-ID: 23ab1f9a-5468-4e29-ad64-54f046c47af2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Wurzach, Bad Wurzach
Veröffentlicht
29.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt möchte das „Alte Rathaus“ substanziell ertüchtigen. Dazu soll dieses generalsaniert, und innen teilweise umgebaut werden. Hinzu kommt die notwendige neue Innentreppe mit Aufzug für die barrierefreie Erschließung sowie Brandschutz- und Energieeinsparungsmaßnah-men. Die Ertüchtigung des Dachstuhls und der Fundamentierung sind ebenfalls wichtige Aspekte. Freiflächen sind nicht zu gestalten. Für die Aufgabe liegen grundsätzliche Planungsansätze und eine erste Kostenschätzung von 04/2025 der Kostengruppen 300+400 und 700 vor. Der tatsächliche Aufwand für die KG 400 (TGA) ist noch wenig konkretisiert. Dies kann vermut-lich erst in der weiteren Vorbereitung, oder nach Vorliegen der LPH 3 durch den zu beauftra-genden Architekten erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).