AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EFRE VI Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt - Hochschule Merseburg „Neubau Forschungsgebäude“, Projektnummer: 11050005 - Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1.1.5)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Technisches Büro Halle, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Frist (Submission)
- 11.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 246.858 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI gemäß RLBau - Aufstellung der KVM-Bau (LPH 2) - zur Errichtung eines neuen Forschungsgebäudes auf dem Gelände der Hochschule Merseburg zu vergeben. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten! Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.08.2025
- Ende
- 30.04.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).