Gestellung mobiler Baustellencontainer zur Miete als Rahmenvereinbarung
Stadtreinigung Hamburg AöR · Hamburg · Hamburg
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Gestellung von mobilen Raumsystemen / Containeranlage auf Mietbasis. Dies umfasst Anlieferung, Aufbau und schlüsselfertige Einrichtung, sowie nach Beendigung des Mietzeitraumes den Abbau und Abtransport. Der Auf- und Ausbau der Anlage erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Der Endausbau umfasst 20 Container in zwei Ebenen: Abschnitt 1 ist bezugsfertig zu erstellen zu Montag, dem 06.01.2025. Die weiteren Erweiterungen erfolgen voraussichtlich im April 2025 und Feb. 2026 je nach Projektfortschritt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Gestellung mobiler Baustellencontainer auf Mietbasis als Rahmenvereinbarung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 187 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 11.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Siloco (GmbH & Co. KG)Auftragsvolumen (Rahmen) 105.300 €2 Veröffentlichungen
- 05.12.2024 Original-Veröffentlichung
- 05.12.2024 Die Verlängerung des bestehenden Auftrags ist erforderlich, da sich das Projekt zeitlich verlängert hat und die vorhandene Containeranlage weiterhin benötigt wird. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch und organisatorisch nicht möglich, da auf dem Gelände kein zusätzlicher Stellplatz für eine weitere Containeranlage verfügbar ist und ein Ab- und Neuaufbau unverhältnismäßige Mehrkosten sowie Projektstörungen verursachen würde. Damit liegen die Voraussetzungen nach §132 Abs.2 Nr.2 oder Nr.3 GWB sowie §22 EU Abs.2 Nr.2 oder Nr.3 VOB/A für eine zulässige Auftragsänderung vor.
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