AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Lager-, Veranstaltungs- und Versandlogistik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Engagement Global gGmbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 28.03.2024
- Frist (Submission)
- 06.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60000000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Bereitstellung eines Online Bestell- und Logistikportals sowie sämtlicher Leistungen der Lager-, Veranstaltungs- und Versandlogistik in Bezug auf Print-, Werbe- und Messematerialien, die deutschlandweit für diverse Veranstaltungen von Engagement Global bzw. Messen benötigt werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich am 04. Juni 2024) beginnen und zunächst mit Ablauf des 31. Juli 2026 enden. Engagement Global hat das einseitige Recht (die Option), den Rahmenvertrag zwei Mal jeweils um 12 Monate zu verlängern. Zu Vertragsbeginn hat der Auftragnehmer alle Materialien von Engagement Global, die sich derzeit in dem Lager des bisherigen Auftragnehmers in Krefeld befinden, in das von ihm zur Verfügung zu stellende Lager (derzeit 72 qm Freifläche, 245 Fachbodenregalplätze und 229 Palettenstellplätze, ab Ende 2024 bis 120 qm Freifläche) einzulagern. Der Standort des Lagers muss sich innerhalb des Gebietes befinden, dessen Eckpunkte durch folgende Koordinaten begrenzt werden: 52°N, 6°E / 52°N, 13°E/ 50°N, 6°E/ 50°N, 13°E. Das Gebiet wird folglich durch folgende Breiten- und Längengrade eingegrenzt: 52°N, 50°N, 13°E, 6°E.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.