AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6de2ef09-1597-4fca-a48c-733563a017c0) · Abgerufen am 11.08.2026 01:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6de2ef09-1597-4fca-a48c-733563a017c0/

Busverkehrsleistungen in drei Losen (Los 5, 6 und 7) für das Schuljahr 2025/2026 im freigestellten Schülerverkehr für die Stadt Landshut

Notice-ID: 6de2ef09-1597-4fca-a48c-733563a017c0 · Procedure-ID: 227b1629-b0dc-4d73-8324-16df4b7159e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Landshut, Landshut
Veröffentlicht
30.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
249.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Bereich der Stadt Landshut zur und von der Grundschule Konradin, Auloh, und zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2025/2026. Zu befördern sind jeweils max. 125-150 (+/- X) Schüler.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kolbeck Reisen
Vertragsabschluss
30.06.2025
Zuschlagsentscheidung
17.06.2025
Angebotsspanne
124.257 – 124.257 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern , München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).