AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6e09a80b-716a-489c-9854-ff8f9b1c5677/

Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes mit der Komm.ONE AöR zum Abruf von Einzelaufträgen

Notice-ID: 6e09a80b-716a-489c-9854-ff8f9b1c5677 · Procedure-ID: 5a19b73f-5b01-467c-ac15-caceebb721f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Komm.ONE AöR, Stuttgart
Veröffentlicht
23.11.2023
Frist (Submission)
28.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Zuge der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS; https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/deutsche-verwaltungscloud-strategie/deutsche-verwaltungscloud-strategie-node.html) verstärkt auf Open-Source-Produkte und die Betriebsplattform Kubernetes als Teil einer DevSecOps-Strategie zu setzen. Im diesem Kontext werden unterschiedliche Dienstleistungen wie Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung benötigt. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Unternehmen zu schließen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 WEEKS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).