AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen Ausschreibung und Bauüberwachung für den Straßenausbau Bramscher Straße 1.-3- Bauabschnitt (Julius-Schurig-Straße bis Hansastraße Süd)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge, Osnabrück
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Frist (Submission)
- 22.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Bramscher Straße auf einer Länge von rd. 1.400 m zwischen der Julius-Schurig-Straße (nördl. Teil) und der Hansastraße (Süd) auszubauen. Mit dem Straßenausbau erfolgt eine Umgestaltung und Aufwertung der Verkehrsanlage und den Nebenanlagen. Neben der grundhaften Fahrbahnerneuerung sind Rad-, Gehwege, Multifunktionsflächen, Ausstattungen, die Oberflächenentwässerung (Versickerung), Baumstandorte und die Koordinierung mit Leistungsträgern zu berücksichtigen. Den beigefügten Auszügen aus der Entwurfsplanung, einschließlich Erläuterungsbericht, sind die umzusetzenden Planungsleistungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist in Bauabschnitt 1-2 (nördl. Teil) und Bauabschnitt 3 (südl. Teil) unter-teilt. Die Erstellung der Planung erfolgte mit dieser Unterteilung durch zwei verschiedene Ingenieurbüros. Aufgrund der unterschiedlichen Zeichnungsbeschriftungen ist bei der Durchsicht der Projektunterlagen zur Orientierung auf die Dateinamen zu achten.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.