AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag IT-Client-Technik / datenschutzkonformen Löschung und Entsorgung von Altgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- LIfBi – Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Bamberg
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Frist (Submission)
- 24.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30213000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 32.285.622 €
- Rahmen-Maximum
- 38.460.755 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Standardisierung der IT-Arbeitsumgebungen wird ein zuverlässiger und leistungsfähiger Partner für die Lieferung von IT-Client-Technik gesucht. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur bedarfsorientierten Beschaffung von Neugeräten für den Client-Bereich über einen festgelegten Zeitraum von zwei (2) Jahren. — Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Standardisierung der IT-Arbeitsumgebungen wird ein zuverlässiger und leistungsfähiger Partner für die Lieferung von IT-Client-Technik gesucht. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur bedarfsorientierten Beschaffung von Neugeräten für den Client-Bereich über einen festgelegten Zeitraum von zwei (2) Jahren.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung von Client-Technik (Neugeräte)
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 2 — Datenschutzkonforme Löschung und Entsorgung von Altgeräten
- Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.