AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6e9c1d8d-48a2-45ae-ac41-69abc7be2e6e/

499- MFS Museum Folkwang Sicherheitstechnik, hier: Sicherheitstechnik

Notice-ID: 6e9c1d8d-48a2-45ae-ac41-69abc7be2e6e · Procedure-ID: 837099a2-bb3f-44ed-82ed-8fbd648ec4c8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
23.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45340000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Rückbau und Neuinstallation der Sicherheitstechnik des Museums Folkwang in Essen. Das Projekt wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise die Rechnungsstellung, die zu beachten sind. Die Einzelheiten sind insbesondere dem Leistungsverzeichnis mit Anlagen zu entnehmen. Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die GVE ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und innerhalb der Kosten erbringt.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.09.2026
Ende
03.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).