AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=312204) · Abgerufen am 03.09.2026 09:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6eac0681-93f4-4f5f-ad4f-82f3865db302/

EDV-Endgeräteerneuerung: Samuel-Heinicke-Realschule und Samuel-Heinicke-Fachoberschule, Lieferung und Installation mit VorOrt-Dienstleistung

Notice-ID: 6eac0681-93f4-4f5f-ad4f-82f3865db302 · Procedure-ID: 85587e87-14ba-4d61-8312-0b43a74cf817

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Stammdaten

Auftraggeber
SchulCentrum Augustinum gGmbH, München
Veröffentlicht
19.05.2025
Frist (Submission)
05.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen einer Endgeräteerneuerung sollen beschafft und vor Ort aufgebaut und in Betrieb genommen werden:2 NAS-Systeme, 10 Thin-Clients, 205 Small-Form-Faktor PCs, 46 Notebooks mit 25 Dockingstationen und weiterem Zubehör, 58 Monitore in 20"/24"/27", 5 Dokumentenkameras, 10 Beamer, Zugehörige Kabel, Mäuse, Tastaturen, Diverse Halterungen, Microsoft-Autopilotierung, Umfassende Remote-Hand Vor-Ort-Dienstleistung, Entsorgung Altgeräte

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
13.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).