AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ec0b658-3ae5-4c8a-b808-b91dbd020d30/

Freiraumplanung- Inszenierungsanlagen Einleitbauwerk Hambach

Notice-ID: 6ec0b658-3ae5-4c8a-b808-b91dbd020d30 · Procedure-ID: 20556d49-16d9-4de9-b614-aafa0a012f93

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Stammdaten

Auftraggeber
Starke Projekte GmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
04.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.175.348 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Ziel des Projektes Inszenierungsanlagen Einleitbauwerk Hambach ist es, die Flächen rund um das künftige Einleitbauwerk, welches von der Vorhabensträgerin RWE Power AG als technisches Bauwerk geplant wird, so zu gestalten, dass durch öffentlich zugängliche und touristische nutzbare Anlagen die Einleitung des Rheinwassers im Sinne einer "Inszenierung" sichtbar und erlebbar gemacht wird. Kernbestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist die Erarbeitung sämtlicher Freianlagen-Planungsleistungen der LP 1-8, optional 9 gemäß § 39 HOAI sowie ergänzender besonderer Leistungen

Vertragslaufzeit

Beginn
06.12.2025
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
04.11.2025
Angebotsspanne
1.175.348 – 1.256.157 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).