AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ef4b1d4-3317-4a5b-a02d-1bd1d5e290b4/

AssetM4Infra – Asset- u. Erhaltungsmanagementsystem für überregionale Straßen im LS Brandenburg

Notice-ID: 6ef4b1d4-3317-4a5b-a02d-1bd1d5e290b4 · Procedure-ID: 6ef4b1d4-3317-4a5b-a02d-1bd1d5e290b4

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Stammdaten

Auftraggeber
LAND BRANDENBURG, VERTRETEN DURCH DEN LANDESBETRIEB STRAßENWESEN BRANDENBURG, Hoppegarten
Veröffentlicht
02.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212100 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) beabsichtigt die Einführung einer IT-Anwendung zur strukturierten und weitestgehend vollumfänglich digitalen Umsetzung des Erhaltungsmanagements für Straßeninfrastrukturobjekte. Das System soll als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt, angepasst und betrieben werden. Der Leistungsgegenstand umfasst die Bereitstellung eines anpassungsfähigen Basissystems, dessen Customizing an die funktionalen Anforderungen über sogenannte Modulprojekte, den Betrieb und die Wartung des Systems über einen definierten Zeitraum, die Weiterentwicklung nach gesonderter Spezifikation sowie die Unterstützung der Folgemigration und Datenübergabe vor Vertragsende.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).