AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6fc1cf3e-f0bf-4042-95f2-c73fd005e881/

Architektur- und Ingenieursleistungen für: Neubau Tierheim Kreis Unna

Notice-ID: 6fc1cf3e-f0bf-4042-95f2-c73fd005e881 · Procedure-ID: 95112ba9-88a5-45b2-b593-5c8d743cdfd0

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Unna - Der Landrat, Unna
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kreis Unna betreibt auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden des Kreises (mit Ausnahme der Stadt Schwerte) seit 1979 ein Tierheim an der Hammer Straße 117 in Unna. Vertragsgegenstand ist die Aufnahme und Versorgung herrenloser und vernachlässigter Tiere. Dabei stehen Hunde, Katzen, Heimtiere, Ziervögel und im Ausnahmefall und zu Ausbildungszwecken Reptilien im Fokus. Die bauliche und auch funktionale Situation des Tierheims entspricht weder den aktuellen noch zukünftigen Ansprüchen, so dass eine politische Entscheidung zum Neubau des Tierheimes auf gleichem Grundstück getroffen wurde. Ziel ist es eine schlüssige Gesamtkonzeption, insbesondere hinsichtlich der funktionalen Abläufe des Tierheimbetriebes, zu erhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.12.2029

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).