AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 16:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/700e5ebe-09e6-47d4-a58d-d299562580b9/

Rahmenvereinbarung Stromlieferung

Notice-ID: 700e5ebe-09e6-47d4-a58d-d299562580b9 · Procedure-ID: 5950b946-a106-48c6-b918-8190a215da3c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Adenau, Adenau
Veröffentlicht
20.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Verbandsgemeinde Adenau in den Abnahmegruppen Standardlastprofil (SLP), registrierende Leistungsmessung (RLM), Straßenbeleuchtung und Heizstrom. Die Belieferung erfolgt zentral über den Auftraggeber und umfasst sämtliche in den Abnahmestellenverzeichnissen aufgeführten Verbrauchsstellen. Der Auftraggeber schreibt zwei alternative Beschaffungsarten aus (Festpreismodell / strukturierte Beschaffung) und wählt quartalsweise die jeweils anwendbare Variante.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ahrtal-Werke GmbH
Vertragsabschluss
24.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtshaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).