AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHAB2/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 04:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/70253b37-9e93-4731-8a29-935f4f53f4e0/

Stellenanzeigen (Print und Online) für Knappschaft Kliniken

Notice-ID: 70253b37-9e93-4731-8a29-935f4f53f4e0 · Procedure-ID: 7e2b81a0-e804-4a6f-bb02-92f3b094a32d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaft Kliniken Solution, Bochum
Veröffentlicht
15.04.2024
Frist (Submission)
24.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.001 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelabrufen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Die Einzelabrufe erfolgen entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn: - ein Auftragnehmer für einen Einzelabruf die geforderte Reaktionszeit oder die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann oder - für eine konkrete Leistung eine besondere Fachexpertise (z.B. Anzeige in einer Fremdsprache) notwendig ist, welche nach Kenntnis des Aufraggebers am besten von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erfüllt wird oder - wenn ein Auftragnehmer wiederholt die geforderte Reaktionszeit und Qualität der Leistung nicht erbracht hat und sich damit als unzuverlässig gezeigt hat (Basis für eine entsprechende Einordnung ist die Notwendigkeit der Ausnutzung der Vertragsstrafenregelung durch den Auftraggeber). Sofern ein Bieter aufgrund der Erledigung seiner Tätigkeiten grundsätzlich in der Rangfolge auf einen der hinteren Rangplätze verschoben werden soll, erfolgt dies nur, wenn die Kritik an seiner Leistung zuvor z.B. über die Vertragsstrafenregelung kenntlich gemacht wurde.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).