AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Technische Gebäudebewirtschaftung LV 33/2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R., München
- Veröffentlicht
- 04.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- open
- CPV-Code
- 50700000
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ziel ist der Abschluss eines Vertrages zur technischen Gebäudebewirtschaftung pro Los mit einem Auftragnehmer. Der Bayerische Rundfunk ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit einer fast 100-jährigen Geschichte und Tradition. Die Programme sind gesetzlich der Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Regionalität verpflichtet. Der BR besitzt die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, ist der BR mit mehreren Sendern und Fernsehstudios in Bayern vertreten. Hierzu gehören die Liegenschaften, die auch Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Die Technische Gebäudebewirtschaftung wird in drei (3) Losen ausgeschrieben. Dem Bieter steht es frei, auf alle oder nur auf bestimmte Lose zu bieten (siehe entsprechend strukturierte Leistungsverzeichnisse). Die Vertragslaufzeit beträgt drei (3) Jahre. Der AG kann die Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Jahren bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich bis zu zwei (2)-mal um jeweils zwölf (12) Monate verlängern (ein-seitige Option des AG). Der Vertrag endet mithin - bei vollständiger Optionsausübung - spätestens nach fünf (5) Jahren. Der ausgeschriebene Leistungsumfang berücksichtigt alle planbaren und nicht planbaren Leistungen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 152 Tage
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.