AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 17:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/71fce2b2-18c4-47b7-b8ca-c2c29a4bb9c2/

Planungsleistungen gem. HOAI 2021 als Generalplaner i. R. des Neubaus einer Grundschule in 61184 Karben - Kloppenheim

Notice-ID: 71fce2b2-18c4-47b7-b8ca-c2c29a4bb9c2 · Procedure-ID: 3fbfe238-cb0a-42a9-bd7b-64463a2fdfd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis, Friedberg
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Wetteraukreis beabsichtigt in 61184 Karben - Kloppenheim, Am Hang, eine neue Grundschule mit Außenanlage u. Verkehrserziehungsplatz neu zu bauen, da die derzeitige Grundschule für den aktuellen und zu erwartenden Bedarf zu klein und zudem in mehreren Gebäuden und mobilen Raumsystemen untergebracht und auf mehrere Standorte im Stadtgebiet untergebracht ist. Im Zuge der Maßnahme soll auf einem neuen Grundstück ein neuer Schulstandort entstehen. Eine Sporthalle wird östlich der Bahntrasse durch die Stadt Karben gebaut und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).