AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 12:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/726a46f2-2ad8-4a2f-8ebe-de82123e6f88/

Busbetriebshof / E-Busdepot

Notice-ID: 726a46f2-2ad8-4a2f-8ebe-de82123e6f88 · Procedure-ID: 54aa231f-3c31-4c29-b86a-cd2fe2aad12f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
10.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
5.764 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Aufgabe ist die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 als Hauptprüfungen und einfache Bauwerksprüfungen (optionale Leistung) für die beiden Brücken (Hanreibach Nord und Süd) auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Augsburg Netze GmbH in der Johannes-Haag-Straße 18. Die Abwicklung der Prüfungen erfolgt in zeitlich versetzten Prüfzeiträumen über drei Jahre. Die Prüfergebnisse/Prüfdokumente (u.a. cab-Dateien) sind Grundlage für die weiteren Planungen bzw. Entscheidungen, ob die Bauwerke erhalten und saniert oder abgebrochen und neu gebaut werden müssen.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
31.10.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
LGA Bautechnik GmbH, Bauwerksdiagnose, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg
Vertragsabschluss
04.07.2025
Zuschlagsentscheidung
23.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).