AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/72b4c769-1582-4e8d-b931-1a07b1366c39) · Abgerufen am 04.10.2026 18:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/72b4c769-1582-4e8d-b931-1a07b1366c39/

Erweiterung der Gesamtschule in Verl; Dachabdichtungsarbeiten Neubau

Notice-ID: 72b4c769-1582-4e8d-b931-1a07b1366c39 · Procedure-ID: 72b4c769-1582-4e8d-b931-1a07b1366c39

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg, Rietberg
Veröffentlicht
21.03.2025
Frist (Submission)
24.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
650.943 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

insgesamt ca. 2.150,00 m² Dachfläche zusätzlich ca. 1.830,00 m² Gründach Zur Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen; die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 29.08.2025 gestellt. Die Leistung erfolgt in mehreren Abschnitten: Notabdichtung, Dämmung und Abdichtung der Dachflächen inkl. Dacheinbauten - 41 Werktage, - Unterbrechung - Geländer und Aufbringung Gründach - 15 Werktage - Unterbrechung - Attikaabdeckung - 3 Werktage Die Vorlage der prüffähigen Werk- und Montageplanung hat binnen 4 Wochen nach Beauftragung zu erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
59 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).