AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen zur Erarbeitung einer Sanierungsplanung für die Sammler des Abwasserverbandes Saale
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserverband Saale, Hof
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Frist (Submission)
- 14.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Höchstwert
- 1.595.422 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung des Auftrags "Planungsleistungen zur Erarbeitung einer Sanierungsplanung für die Sammler des Abwasserverbandes Saale", um im Wege einer einheitlichen Planung die zum mangelfreien Betrieb der Sammler erforderlichen Sanierungs- und/oder Neubauleistungen zu ermitteln. Der Auftrag "Planungsleistungen zur Erarbeitung einer Sanierungsplanung für die Sammler des Abwasserverbandes Saale" beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Leistungen der "Zielfindungsphase" sowie die Grund- und/oder besonderen Leistungen hinsichtlich folgender Leistungsbilder, Leistungsphasen und Anlagengruppen: - Einzelaufträge zur Erarbeitung der Bedarfsplanung im Sinne der DIN 18205:2016-11 nebst Grundlagenermittlung sowie Vorplanung, Leistungsphasen 1-2 gem. § 43 Abs. 1 HOAI i.V. m. den ersten vier Phasen der DIN 18205:2016-11, hinsichtlich der jeweiligen in Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung festgelegten Sammlerabschnitte (nachfolgend Stufe 1), - Einzelaufträge zur Erarbeitung der Leistungsphasen 3-4 gem. § 43 Abs. 1 HOAI hinsichtlich der jeweiligen in Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung festgelegten Sammlerabschnitte (nachfolgend Stufe 2).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.