AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Pförtner-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Frist (Submission)
- 06.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.268.908 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausgeschrieben werden Leistungen für Pförtner-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen als Rahmenvertrag für ein Portfolio von 4044 Liegenschaften in Berlin und Brandenburg in 2 Losen. Für Los 1 - Liegenschaften im westlichen Teil Berlins und Land Brandenburg, für Los 2 - Liegenschaften im östlichen Teil Berlins. Die Liegenschaften bestehen tlw. aus mehreren Gebäuden, sind tlw. mehrstöckig und umfassen verschiedene Portfolio des Landes Berlin (bspw. Schulen, Polizei, Kultur, Justizvollzugsanstalt, Gericht, Feuerwehr sowie Allgemeiner Bestand). Der Abruf der jeweiligen Leistung, des Eisatzortes und der Einsatzzeit erfolgt durch Einzelabruf. Aus dem Rahmenvertrag kann kein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen abgeleitet werden. Es besteht außerdem kein Exklusivrecht. Im Auftragsfall ist der Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit für die Einzelaufträge zu den in ihren Angeboten angegebenen Preisen leistungsbereit zu halten. Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.03.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 83 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.