AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 13 Mannschaftstransportwagen (MTW) nebst Ausbau für die Branddirektion Leipzig
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig, Leipzig
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Frist (Submission)
- 04.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rahmen-Höchstwert
- 1.369.748 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von bis zu 10 Transportern mit Verbrennungsmotor zu vergeben. Die Fahrzeuge sind für den feuerwehrtechnischen Ausbau zum Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit ihre Wirkung, wenn die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung erreicht ist. — Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von bis zu 3 Kleintransportern mit Verbrennungsmotor zu vergeben. Die Fahrzeuge sind für den feuerwehrtechnischen Ausbau zum Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit ihre Wirkung, wenn die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung erreicht ist. — Die Branddirektion Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über den feuerwehrtechnischen Ausbau von bis zu 13 Mannschaftstransportwagen (MTW) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit ihre Wirkung, wenn die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 26.10.2026
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 69 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.