AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung der städtischen Telefonanlage/Stadtwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -, Bad Homburg v. d. Höhe
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Frist (Submission)
- 24.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 51330000 — Installationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beabsichtigt die vorhandene Telefonanlage der Fa. Siemens Typ Hipath 4000 V 8 im Rathaus/ Technischen Rathaus und verschiedene Telefonanlagen in anderen Standorten abzulösen und durch eine Telefonanlage von Innovaphone zu ersetzen. Hauptstandort der Telefonanlage ist das Rechenzentrum im Standort 1. An diesem Standort ist bereits eine Telefonanlage von Innovaphone in Betrieb. Aus Gründen der Kompatibilität mit der Telefonanlage am Standort 1 soll eine Telefonanlage vom Typ Innovaphone auf Basis der Voice over IP-Technologie (VoIP) angeboten werden. Das zu errichtende System muss ohne Mehraufwand auf mehrere Standorte verteilt installiert werden können. Einige Standorte müssen dann eigenständig funktionieren und einen eigenen Zugang zum öffentlichen Netz erhalten. Die Rufnummernpläne sollen erhalten bleiben. Der Bieter hat die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, sich die Örtlichkeiten bzw. vorhandenen Telefonanlagen genau anzuschauen und auch einen TEILREGEN (Konfigurationszusammenfassung) der Anlagen als Grundlage für die Kalkulation zu ziehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.