AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YTQR7RSFX/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 02:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/75fff22e-33f6-449d-9d7e-3431cebc3533/

Bereitstellung und Betrieb einer KI-Plattform

Notice-ID: 75fff22e-33f6-449d-9d7e-3431cebc3533 · Procedure-ID: 9b889cb4-41b9-479f-9a2b-71b462035de9

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Stammdaten

Auftraggeber
gematik GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.04.2026
Frist (Submission)
27.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die benötigte KI-Plattform ist als eine Software-as-a-Service Lösung für die Laufzeit von 24 Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr nach den Anforderungen des Auftraggebers bereitzustellen. Zum Start der Leistung werden 400 Nutzer-Lizenzen benötigt, wobei die Anzahl der Nutzer-Lizenzen dabei bis zum Ende der Vertragslaufzeit auf max. 600 Nutzer erweitert werden kann. Zusätzlich muss vom Auftragnehmer ein monatliches Kontingent zur API-Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Weitere Details zur Leistung enthalten insbesondere die Leistungsbeschreibung und der Anforderungskatalog.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).