AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 03:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7601b1bf-767d-4a2a-978b-a5722b27cd33/

L-Bank - Rahmenvereinbarungen über Beratungs-, Implementierungs- und Unterstützungsleistungen für Entwicklung und Betrieb der ServiceNow Plattform sowie den Einsatz von KI-Lösungen in zwei Losen

Notice-ID: 7601b1bf-767d-4a2a-978b-a5722b27cd33 · Procedure-ID: bf277f55-4505-4d4b-9445-47c753b0ffcc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank), Karlsruhe
Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Rahmenvereinbarungen über Beratungs- und Implementierungsleistungen für die Weiterentwicklung und den Betrieb der ServiceNow Plattform sowie rund um den Einsatz von KI-Lösungen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 - ServiceNow (SN): Leistungen im Bereich IT-Systemintegration, Architekturberatung sowie Weiterentwicklung und Betriebsunterstützung unserer ServiceNow Plattform Los 2 - Künstliche Intelligenz (KI): Data Engineering, Entwicklungsleistungen im Bereich KI-Services / KI-Systeme, Integration in die bestehende IT-Landschaft sowie Training von prozessspezifischen Modellen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).